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Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind.Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sollen Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützt und dazu motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Die Bedingungen für alle Förderungen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. 

Die Formulare können Sie direkt online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit hochladen.

Heike Müller

Sekretariat Bildung

Tel. 0391 6268-151

Fax 0391 6268-110

hmueller--at--hwk-magdeburg.de



Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 01. August 2020 wurde mit der Dritten Änderung verlängert und die Förderungen ausgeweitet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und dem Deutschen Gewerkschaftsbund im Dezember 2021 erfolgreich für eine weitere Verlängerung des Bundesprogramms eingesetzt.

Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. 

Das Programm beinhaltet folgende Antragsmöglichkeiten:

  • Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit vermeiden (Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit, Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen)
  • Auftrags- und Verbundausbildung
  • Zuschuss für Prüfungsvorbereitungskurse

Die wichtigsten Fragen und um Ausbildung in der Coronakrise haben wir  in dieser Übersicht beantwortet.





Die Dritte Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten.



Die Ausbildungsprämie fördert KMU, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch das Ausbildungsniveau im Vergleich zu den letzten Ausbildungsjahren aufrechterhalten.

Dies ist der Fall, wenn

  • die Anzahl an ab dem 1. Juni 2021 beginnenden Ausbildungsverträgen (nach Abschluss der Probezeit) in dem Ausbildungsbetrieb gleichhoch ist, wie es die entsprechende Anzahl an begonnenen Ausbildungsverträgen im Durchschnitt der Jahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 war, oder
  • die Summe aller ab dem 1. Juni 2021 beginnenden und in den Jahren 2019/2020 und 2020/2021 begonnenen Ausbildungsverträge (nach Abschluss der Probezeit) in dem Ausbildungsbetrieb gleichhoch ist wie die Summe aller entsprechenden, in den Jahren 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 begonnenen Ausbildungsverträge.
Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro je Ausbildungsvertrag. Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 6.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag. Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Der Betrieb ist in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen, wenn:

  • für einen Zeitraum seit Januar 2020 (der vor Ausbildungsbeginn liegt) Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit gezahlt wurde oder
  • der Umsatz seit April 2020 in mindestens einem Monat gegenüber dem jeweiligen Monat im Jahr 2019 um 30 Prozent zurückgegangen ist. 
Wichtig: 
Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum vom 01.06.2021 bis 15.02.2022 beginnen.
Stellen Sie den Antrag spätestens 3 Monate nachdem die Probezeit des begründeten Ausbildungsverhältnisses erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die aktualisierten Informationen und Antragsunterlagen stehen Ihnen ab Juni 2021 auf der  Seite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.





Die Änderungen der Zweiten Förderrichtlinie sind zum 1. Mai 2021 in Kraft getreten



Sollte ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (bis zu 499 Mitarbeitende und Sitz/Niederlassung in Deutschland) aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Ausbildung im Betrieb zeitweise nicht fortsetzen können, kann eine Verbund- oder Auftragsausbildung die Lösung sei.

Die Auszubildenden behalten den Ausbildungsvertrag im Betrieb, aber Teile der Ausbildung finden vorübergehend (für mindestens 4 Wochen, die auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden können) in anderen Betrieben, überbetrieblichen Bildungsstätten oder bei Bildungsdienstleistern statt.

Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind, d.h. wenn:

  • im Jahr 2020 oder 2021 (vor der Vereinbarung der Auftrags-oder Verbundausbildung) Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit gezahlt wurde oder
  • der Umsatz des Stammausbildungsbetriebes seit April 2020 in mindestens einem Monat gegenüber dem jeweiligen Monat im Jahr 2019 um 30 Prozent zurückgegangen ist.
Hinweis:  Die Prämie zur Förderung kann an den Stammausbildungsbetrieb, an den aufnehmenden Betrieb oder die überbetriebliche Bildungsstätte gezahlt werden (Abstimmung notwendig). Zudem sollte zwischen dem Stammausbildungsbetrieb und dem Verbundpartner einer ergänzender Vertrag geschlossen werden. Ein Muster können Sie bei der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Magdeburg anfordern.

Die Förderung in Höhe von 450 Euro pro Woche (maximal 8.100 Euro) soll entweder vom Stammausbildungsbetrieb oder dem aufnehmenden Betrieb bzw. einer Bildungsstätte bis 31. März 2022 bei der  Deutschen Rentenversicherung – Knappschaft-Bahn-See beantragt werden können.

Wichtig: Die Vereinbarung über die Auftrags- oder Verbundausbildung muss zwischen dem 24.06.2020 und dem Ablauf des 31.12.2021 geschlossen werden. Anträge können bis zum 31.03.2022 gestellt werden. Die hierin vereinbarte Auftrags- oder Verbundausbildung muss eine Dauer von mindestens vier Wochen haben. Anträge können bis zum 31.03.2022 gestellt werden.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen stehen Ihnen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung - Knappschaft-Bahn-See zur Verfügung.
Alle Ausbildungsbetriebe, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind, können ab Inkrafttreten der Änderungen der Zweiten Förderrichtlinie einen Zuschuss zu den Kosten für externe (auch digitale) Prüfungsvorbereitungskurse beantragen. Gefördert wird die Zurverfügungstellung von Teilnahmemöglichkeiten an externen Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 voraussichtlich ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen werden.

Dem Stammausbildungsbetrieb kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (maximal 500 Euro) der für die Prüfungsvorbereitung  in Rechnung gestellten Kursgebühr gewährt werden. Es gibt keine Mindestdauer für die Kurse.

Wichtig: Es kann maximal ein Kurs pro Auszubildenden bezuschusst werden und nur, wenn keine finanzielle Eigenbeteiligung des Auszubildenden an den Kursgebühren vorliegt. Die Förderung ist abhängig von der regelmäßigen Teilnahme der/des Auszubildenden an der Prüfungsvorbereitung.

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen stehen Ihnen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung - Knappschaft-Bahn-See zur Verfügung.