Beschlussfassung zur Änderung der Beitragsordnung vom 06.04.2017

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Magdeburg hat am 06.04.2017 die Änderung des § 5 Abs. 4 der Beitragsordnung der Handwerkskammer Magdeburg vom 10. Juli 1997 (letzte Änderung genehmigt am 28.10.2016, in Kraft getreten am 01.12.2016) gemäß § 9 Abs. 1 Ziff. 16 der Satzung der Handwerkskammer Magdeburg (letzte Änderung genehmigt am 23.09.2014) wie folgt beschlossen:

Der § 5 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

Wird für den Beitragspflichtigen keine Bemessungsgrundlage festgesetzt, da der Gewerbeertrag einem anderen Unternehmen zugerechnet wird oder ist der Beitragspflichtige aus anderen Gründen von der Gewerbesteuer befreit, wird der erzielte Gewinn (vor Abführung) als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Der vorstehende Beschluss wurde am 29.06.2017 vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen 14-32312/13, genehmigt und tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „Handwerk in Sachsen-Anhalt. Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Magdeburg, Regionalausgabe Norddeutsches Handwerk“ in Kraft. Die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt fand am 03.08.2017 statt. Der Beschluss wurde ausgefertigt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Magdeburg, den 03.08.2017

Handwerkskammer Magdeburg
Hagen Mauer, Präsident
Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer