Meistergründungsprämie in Anspruch genommenDer Meisterschuh passt
Keine Selbstständigkeit ohne Businessplan. Dieser kann wohl jedem neuen Gründer Kopfschmerzen bereiten. „Man kommt schon ins Zweifeln, wenn man die Summen und das persönliche Risiko sieht, das eine Gründung mit sich bringt“, gesteht die 32-jährige Eva-Verena Hübner.
Für sie stand fest, dass hier Expertenrat sinnvoll ist. „Ich habe mir in der Gründungsphase jeden gegriffen, der mir weiterhelfen konnte“, sagt Hübner. Die benötigte Hilfe fand sie unter anderem bei der Betriebsberatung der Handwerkskammer Magdeburg, die ihr bei Fragen rund um die Existenzgründung zur Seite stand. „Man hat mir Tipps für meinen Businessplan gegeben und die nötigen Stellungnahmen geschrieben. Von der Meistergründungsprämie hatte ich vorher schon gehört, aber wie ich sie richtig für meine Gründung nutzen kann oder wie ich sie überhaupt beantragen muss, das habe ich erst dort erfahren.“ Damals war die Meistergründungsprämie nur im Gespräch, beantragen konnte man sie noch nicht. Trotzdem ließ sie sich schon vormerken.
Bereits während der Weiterbildung zur Orthopädieschuhmacher-Meisterin in Hannover entstand der Gedanke an eine Selbstständigkeit. „Ich wollte gern wieder in die Heimat zurück, näher auch zu meiner Mama, die gesundheitlich stark zu kämpfen hat“, sagt sie. Diesen Versuch hatte sie in ihrer berufl ichen Laufbahn bereits mehrmals in Angriff genommen. Aber bereits für die gewünschte Ausbildung zur Orthopädieschuhmacherin musste sie bis nach Walsrode ziehen. „Bei uns gab es damals nur Ausbildungsstellen als Einzelhandelskauffrau oder Friseurin – ich wollte aber ins Gesundheitshandwerk“, erinnert sich Hübner. Eine Perspektive auf Anstellung bot ihr Ausbildungsbetrieb von vornherein nicht und in ihrer Region gab es keinen Betrieb, bei dem sie später arbeiten konnte. Bis heute ein Problem, nicht nur für sie, sondern auch für die vielen, oft älteren Menschen aus der Umgebung. Also zog die junge Fachkraft weiter. Zuerst arbeitete sie in Berlin, dann später in Wittenberge, bevor sie die Meisterausbildung ins Auge fasste. „Ich habe zu dieser Zeit auch handwerklich wieder nach einer Herausforderung gesucht.“ Nach der Meisterschule und dem Meisterbrief in den Händen stand dann fest: „Wenn nicht jetzt gründen, wann dann!“. Alles fügte sich 2017 zusammen: Gründung und Meistergründungsprämie. Als der Startschuss für die Prämie fiel, war sie eine der Ersten, die diese in Sachsen-Anhalt beantragte.
„15.000 Euro muss man Minimum investieren – 10.000 Euro braucht man dann nicht zurückzahlen. Darauf würde doch kein Gründer verzichten wollen“, sagt Eva-Verena Hübner heute. Der Antrag gestaltete sich für sie übersichtlich, die Investition ließ sich klar definieren. Die benötigte Schuhmacher-Schleifmaschine schöpfte das Geld auch vollends aus. In einem frischen Grün strahlt die Maschine nun seit Ende 2017 in der Werkstatt – sogar farblich passend zum Stil der Geschäftsräume. „Das Verfahren ging flüssig, ich habe fast länger auf die Lieferung der Maschine gewartet, als auf die Bewilligung des Geldes“, erzählt sie. Seit Februar 2018 ist Orthopädietechnik Sanitätsfachhandel Hübner nun nach dem Umbau geöffnet. „Viele freuen sich, dass es jetzt endlich in Seehausen eine Orthopädieschuhmacher-Meisterin gibt“, sagt Eva-Verena Hübner noch, bevor die Ladenglocke erneut klingelt und die nächste Kundin bereits ihre Aufmerksamkeit fordert. Der Kundenstamm wächst – man spürt, hier wird ihr Können gebraucht. Aktuell arbeitet sie noch allein, das soll sich aber einmal ändern. „Ich möchte ausbilden. Wir brauchen junge Fachkräfte in der Region, also müssen wir etwas tun. Wenn wir Meister dafür erst gründen müssen, dann sollten wir den Mut dazu haben.“ (akg)
Kontakt:
Orthopädie-Schuhtechnik Hübner
Mühlenstraße 11, 39615 Seehausen (Altmark)
E-Mail ost-huebner@gmail.com
(Veröffentlicht im "Handwerk in Sachsen-Anhalt", Ausgabe 4 vom 22.03.2018)
Meistergründungsprämie
Mit der Meistergründungsprämie wird Handwerkern der Start in die Selbständigkeit erleichtert.
Wer wird gefördert?
Handwerksmeister, die noch nie selbständig waren.
Was wird gefördert?
Betriebsgründungen oder Unternehmensübergaben im Bereich des Handwerks als selbständige Vollexistenz.
Wie wird gefördert?
Zuschuss von 10.000 Euro kann gewährt werden, wenn nach der Gründung Ausgaben für Investition und Betriebsmittel von 15.000 Euro vorgenommen wurden und nachgewiesen werden können.
Was ist weiterhin zu beachten?
Die Einreichung der erforderlichen Unterlagen muss vor der Gründung erfolgen. Das neu gegründete Unternehmen muss mindestens drei Jahre Bestand haben und für diesen Zeitraum seinen Standort in Sachsen-Anhalt behalten.
Wer berät?
Die Handwerkskammer Magdeburg berät Gründer zum Vorhaben und gibt die benötigte fachkundige Stellungnahme zur Einschätzng des Vorhabens.
Ansprechpartnerin:
Abteilungsleiterin Betriebsberatung/Unternehmensförderung
Tel. 0391 6268-276
Fax 0391 6268-110