Handwerksordnung
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Handwerksordnung
Die Handwerksordnung ist ein Bundesgesetz und gilt in der ganzen Bundesrepublik als Grundgesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. Sie bildet die Basis, auf der sich die handwerkliche Leistungsfähigkeit im Wettbewerb beweisen kann. Aktuell besteht die Handwerksordnung aus fünf Teilen und mehreren Anlagen.
Die fünf Teile der Handwerksordnung
- 1. Teil Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes,
- 2. Teil - Berufsbildung im Handwerk,
- 3. Teil - Meisterprüfung, Meistertitel,
- 4. Teil - Organisation des Handwerks,
- 5. Teil - Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften.
Anlagen zur Handwerksordnung
- Anlage A (Verzeichnis der 41 Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können),
- Anlage B (Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können),
- Anlage C (Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern),
- Anlage D (Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber einer zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle).
Das aktuelle Gesetz zur Ordnung des Handwerks finden Sie hier.
Ansprechperson:
Abteilungsleiter Rechtsangelegenheiten/ Handwerksrolle
Tel. 0391 6268-303
Fax 0391 6268-110