Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickKunststoff- und Kautschuktechnologe (m/w/d)
Als Verfahrensmechanikerin oder Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik bist du Expert/-in für polymere Werkstoffe: Du stellst Bauteile und Baugruppen aus Kunststoff oder Kautschuk her, indem du Maschinen und Anlagen einrichtest, die Produktionsprozesse überwachst und die Qualität des Endproduktes prüfst. Formteile, Halbzeuge, Mehrschichtkautschukteile, Compound- und Masterbatchherstellung, Bauteile, Faserverbundtechnologie, Kunststofffenster – für deine Spezialisierung hast du große Auswahl.
Ausbildungsdauer: 36 Monate
Fachrichtungen:
- Formteile
- Halbzeuge
- Mehrschichtkautschukteile
- Compound- und Masterbatchherstellung
- Bauteile
- Faserverbundtechnologie
- Kunststofffenster
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
kostenfreie Umsetzungshilfen für die Ausbildungspraxis finden Sie hier.
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Internet: www.bbs-quedlinburg.de
E-Mail: verwaltung@bbs-quedlinburg.de
Telefon: 03946-2080
Differenzierungsstunden im 3. Ausbildungsjahr
Die Gestreckte Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen, wobei im 1. Teil eine prozentuale Anrechnung des Ergebnisses auf die Abschlussprüfung erfolgt.
wichtige Hinweise:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |