Alle Informationen zum Ausbildungsberuf im ÜberblickOrgelbauer (m/w/d)
Als Orgelbauerin oder Orgelbauer bist du für die Fertigung, Reparatur und Instandhaltung von majestätischen Instrumenten, wie die Orgel und Harmonien, zuständig: Aus Holz, Metall, Kunststoff und Leder stellst du die Einzelteile von Orgeln her – Pfeifen, Zungenregister und Pedalobertasten werden von dir nach genauen technischen Vorgaben gebaut, zusammengesetzt und vor Ort montiert. Du kannst dich entscheiden, ob du eine ganze Orgel bauen möchtest oder dich auf die Herstellung der Orgelpfeifen aus Metall spezialisiert.
Ausbildungsdauer: 42 Monate
Fachrichtungen:
- Orgelbau
- Pfeifenbau
Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan finden Sie kostenfrei unter www.bibb.de.
Ausbildungsnachweis
Die wichtigsten Gründe, die für eine Nutzung eines digitalen Ausbildungsnachweises sprechen? Das erfahren Sie unter diesem Link.
Sie haben sich schon für die digitale Version entschieden? Die Handwerkskammer ist Systemanbieter von Online-Berichtsheftanbieters "BLok – das digitale Berichtsheft". Ausbildungsbetriebe erhalten kostengünstig Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Dann kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen bei Ihnen. Hier geht's zum Online-Formular.
Noch unschlüssig? Sie wünschen sich mehr Informationen? Wir beraten Sie gern.
Alternativ können Sie diese Vorlage für den schriftlichen Ausbildungsnachweis nutzen:
Ausbildungsjahr | Vergütung ab 01.01.2024* | Vergütung ab 01.01.2025* |
1. | 649,00 Euro | 682,00 Euro |
2. | 766,00 Euro | 805,00 Euro |
3. | 876,00 Euro | 921,00 Euro |
4. | 909,00 Euro | 955,00 Euro |
Verbindliche Auskunft erteilt das Tarifregister des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Internet: www.ows-lb.de
E-Mail: sekretariat@ows-lb.de
Telefon: 07141 - 4449-100
(Ermittlung des Ausbildungsstandes)
Wichtige Hinweise:
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüfung sowie die zu beachtenden Fristen finden Sie hier.
unter 16 Jahren | 25 AT / 30 WT |
unter 17 Jahren | 23 AT / 27 WT |
unter 18 Jahren | 21 AT / 25 WT |
über 18 Jahren | 20 AT / 24 WT |
AT= Arbeitstage (Montag bis Freitag) | WT =Werktage (Montag bis Samstag) |