Satzung der Handwerkskammer Magdeburg
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Satzung der Handwerkskammer Magdeburg
Die Satzung der Handwerkskammer enthält grundsätzliche Bestimmungen über die Handwerkskammer, ihre Mitglieder, Organe und ihre Bekanntmachungen. Wer also wissen will, wie viele Mitglieder die Vollversammlung hat, wie sie sich zusammensetzt oder wie Beschlüsse zustande kommen, findet die Antworten in der Satzung.
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt hat als oberste Landesbehörde die Satzung der Handwerkskammer Magdeburg erlassen. Über die Änderungen der Satzung beschließt die Vollversammlung der Handwerkskammer. Alle Änderungen der Satzung bedürfen der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde.