Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Sie haben im Ausland einen handwerklich ausgerichteten Berufsabschluss erworben? Dann wenden Sie sich an die Handwerkskammer Magdeburg, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Kammerbezirk haben oder hier arbeiten möchten. Wir sind die zuständige Stelle, die Ihren Bildungsabschluss bewertet und anerkennt.
Berufsanerkennungsverfahren
Zum 1. April 2012 trat in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - kurz Anerkennungsgesetz - in Kraft. Dieses Gesetz trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei, indem Transparenz über ausländische Qualifikationen geschaffen wird. Die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt wird erleichtert und der Wirtschaftsstandort Deutschland gewinnt für qualifizierte Zuwanderer an Attraktivität.
Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Antragstellers. Ausschlaggebend sind nur der Inhalt und die Qualität der beruflichen Qualifikation des Antragstellers. Die Handwerkskammer Magdeburg ist dann die zuständige Stelle, wenn Sie im Bezirk der Handwerkskammer Magdeburg arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten.
Was müssen Sie für eine Gleichwertigkeitsprüfung tun?
Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Ihr Ansprechpartner in der Handwerkskammer Magdeburg ist Rüdiger Schmidt.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:
- Ausweis oder Pass
- Nachweis über Ihren ausländischen Berufsabschluss in deutscher Sprache
- Arbeitszeugnisse über einschlägige Berufserfahrungen in deutscher Sprache
- Tabellarische Auflistung Ihrer einschlägigen Berufserfahrungen, absolvierten Ausbildungsgänge, Tätigkeiten und Fortbildungen in deutscher Sprache
Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt sein müssen.
Stellen Sie einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsfeststellung
Zum Start des Verfahrens müssen Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Dies ist auch im Anschluss an unsere Beratung möglich. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.
Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?
- Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen.
Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?
- Sie erhalten am Ende einen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens, um Ihre Berufsqualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser nutzen zu können. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen. Dieses erhält man nur nach dem erfolgreichen Absolvieren einer deutschen Gesellen- oder Meisterprüfung.
Was kostet das Verfahren?
- Das Verfahren ist gebührenpflichtig, die Kosten sind von Ihnen zu tragen.
- Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung und die Erstellung des Bescheides ist ein Gebührenrahmen von 100 bis 600 Euro in der Gebührenordnung der Handwerkskammer Magdeburg festgelegt.
- Soweit neben der Überprüfung schriftlicher Nachweise eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, werden die dadurch entstehenden Kosten als Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt.
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