FörderungAufstiegs-BAföG
Die Ausbildung zum Handwerksmeister und andere öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse mit einem auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang von über 400 Stunden werden durch den Staat finanziell gefördert. Das Spektrum der Förderung reicht von monatlichen Unterhaltsbeiträgen bis zu zinsgünstigen Bankdarlehen. Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden beispielsweise nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 50 Prozent gewährt.
Die Förderung ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation des Teilnehmers und der gewählten Lehrgangsform. Eine umfassende Beratung zur finanziellen Unterstützung während der Meisterausbildung (Meister-BAföG) gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten Sie durch die Mitarbeiter der AFBG-Stelle.
Allgemeine Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung - grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. (Vollzeit, Teilzeit) Die Antragsteller/innen dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Informieren Sie sich zu allen Details auf der offiziellen Seite zum Meister-BAföG.
Internet: www.aufstiegs-bafoeg.de
Weitere interessante Links: BAföG - wofam (World of Finance & Money)
Ansprechperson:
Weiterbildungsberater
Tel. 0391 6268-173
Fax 0391 6268-160
Weiterbildungsberaterin
Tel. 0391 6268 172
Fax 0391 6268-160