Azubis schreiben Prüfung
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Aufstiegs-BAföGDeine Meisterausbildung bis zu 100 % förderfähig

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz unterstützt Sie finanziell bei Ihren Weiterbildungen. Sie möchten sich zum Meister Ihres Fachs qualifizieren oder Sie interessieren sich für den geprüften Betriebswirt? Dann nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG!

In diesem Beitrag zeigen wir, wie es Ihnen gelingt, diese Förderung effektiv auszuschöpfen.



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Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie brauchen kein eigenes Startkapital, um Ihre Meisterausbildung zu beginnen!
  • Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegs-BAföG nicht.
  • Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit
  • Hohe Zuschussanteile zu Fortbildungskosten
  • Darlehenserlasse nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung
  • Hohe Freibeiträge für Familienmitglieder
  • Die Förderung ist auf allen drei Fortbildungsstufen anwendbar: Geprüfter Berufsspezialist/in, Bachelor Professional, Master Professional.


Bis zu 100 % Förderung der Lehrgang- und Prüfungsgebühren

  • Sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitweiterbildungen werden Ihnen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert. Der Zuschussanteil liegt bei 50 Prozent. Für die verbleibenden Kosten kann ein zinsfreies bzw. zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden (max. 15.000 Euro).
  • Bestehen Sie Ihre Prüfung, wird Ihnen das Darlehen um 50 Prozent erlassen.
  • Die Materialkosten zur Erstellung des Meisterstücks werden ebenfalls mit 50 Prozent bezuschusst (max. 2.000 Euro).
  • Wenn Sie sich innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme dazu entscheiden, ein Unternehmen zu gründen, wird Ihnen das Darlehen zu 100 Prozent erlassen.


100 % Förderung: Unterhaltskosten bei Vollzeit

Die Unterhaltskosten im Aufstiegs-BAföG dienen dazu, Fachkräfte in Vollzeitqualifizierungen zu fördern. Verheiratete, Berufstätige mit Kindern sowie Alleinerziehende erhalten darüber hinaus noch weitere Zuschüsse zum Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes. Die Unterhaltskosten werden als Vollzuschuss gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden. 

  • Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 963 Euro.
  • Der Unterhaltsbeitrag erhöht sich um 235 Euro pro Monat für Verheiratete und für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
  • Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende liegt bei 150 Euro pro Monat je Kind. Die Altersgrenze für Kinder liegt hier bei 14 Jahren.
  • Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für den Ehepartner sowie je Kind um 2.300 Euro


Aufstiegs-BAföG Beispielrechnung

einkommens- und vermögensunabhängig

Kurs- und Prüfungsgebühren15.000 Euro
- 50 % Zuschussanteil7.500 Euro
= Restdarlehen 7.500 Euro
- 50 % Darlehenerlass (nach bestandener Prüfung)3.750 Euro
= Zwischensumme3.750 Euro
+ 100 % Förderung: Unterhalts-BAföG bei Vollzeit, rückzahlungsfrei
- 100 % Darlehenerlass bei Existenzgründung3.750 Euro
= Endsumme0 Euro


Unterhalts-BAföG - Beispiele

Quelle: AufstiegsBAföG (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Katrin B. (39), verheiratet, zwei Kinder, Vollzeitmaßnahme

Unterhaltsbeitrag: 1.668 Euro als Vollzuschuss.

 

Ingo T. (28), ledig, Teilzeitmaßnahme und Existenzgründung

Ingo T. absolviert den Lehrgang in Teilzeitform und erhält somit keinen Unterhaltsbeitrag.



 

Christina S. (45), alleinerziehende Mutter; Vollzeitfortbildung 12 Monate

Unterhaltsbeitrag: 1.433 Euro als Vollzuschuss.

 

Raffael S. (29), ledig, abgeschlossenes Bachelorstudium, Vollzeitmaßnahme und Betriebsübernahme

Unterhaltsbeitrag: 963 Euro als Vollzuschuss.



FAQ

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Mehr dazu finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen. Mehr dazu finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt. Mehr dazu finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Möchten Sie mehr über das Aufstiegs-BAföG erfahren - wenden Sie sich einfach an unsere Weiterbildungsberater oder an Ihren Vor-Ort Ansprechpartner. Weitere Informationen und alles Wissenswerte über die Förderung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.


Ansprechperson:

Christian Mühlenberg

Weiterbildungsberater

Tel. 0391 6268-173

Fax 0391 6268-160

cmuehlenberg--at--hwk-magdeburg.de

Kristin Rosenburg

Weiterbildungsberaterin

Tel. 0391 6268 172

Fax 0391 6268-160

krosenburg--at--hwk-magdeburg.de